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ForennameÖsterreichische Aktien im In- und Ausland
Betreff des ThemasVermutung des Reorganisationsbedarf zum Stichtag 31. Dezember 2019
URL des Themashttps://aktien-portal.at/forum/../forum/boerse-aktien.php?az=show_topic&forum=124&topic_id=200310&mesg_id=217329
217329, Vermutung des Reorganisationsbedarf zum Stichtag 31. Dezember 2019
Eingetragen von Warren Buffett, 07.6.20 13:51
3. Vermutung des Reorganisationsbedarf zum Stichtag 31. Dezember 2019
Feststellung: Vorliegen der Voraussetzungen für die Vermutung eines Reorganisationsbedarfs (§ 273 Abs 3 UGB).
"Wir sind verpflichtet im Abschlussprüfungsbericht die Eigenmittelquote und die fiktive Schuldentilgungsdauer gemäß § 23 bzw §
24 Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) darzustellen.
Liegt die Eigenmittelquote unter 8% und ist die Schuldentilgungsdauer länger als 15 Jahre, geht das URG von der Vermutung aus,
dass ein Reorganisationsbedarf vorliegt.
Im Rahmen der Abschlussprüfung haben wir festgestellt, dass die genannten Kennzahlen die Voraussetzungen für die Vermutung
eines Reorganisationsbedarfes erfüllen.
Gemäß § 273 Abs 3 Unternehmensgesetzbuch (UGB) sind wir verpflichtet, unverzüglich zu berichten, wenn bei der Prüfung des
Jahresabschlusses das Vorliegen der Voraussetzungen für die Vermutung eines Reorganisationsbedarfes festgestellt wird. ..."
Der Vorstand der CLEEN Energy AG erklärt dazu:
Im Jahr 2019 wurde ein negatives Ergebnis erwirtschaftet. Das EBIT (Betriebsergebnis) wurde gegenüber dem Vorjahr um TEUR
259,2 verbessert, bleibt aber mit TEUR - 1.367,2 (- 1.626,4) negativ.
Der Umsatz konnte gegenüber dem Vorjahr um circa 18,3% (13,3%) gesteigert werden und hat 3,434 Mio EUR betragen.
Das buchmäßige Eigenkapital ist mit TEUR -241,5 zum 31. Dezember 2019 negativ. Hier muss berücksichtigt werden, dass zum
31.12.2019 nachrangige Wandelschuldverschreibungen in Höhe von TEUR 1.050 sowie nachrangige Darlehen in Höhe von TEUR
130 gewährt waren, die für die Ermittlung der Überschuldung iSd Insolvenzrechts nicht zu berücksichtigen sind und wirtschaftlich
Eigenkapital darstellen. Das wirtschaftliche Eigenkapital beträgt daher zum 31. Dezember 2019 TEUR 938,5 und damit 35,1% der
Bilanzsumme.
Weiters wurde wie bereits im Halbjahresfinanzbericht dargelegt, im Jahr 2019 vom früheren Mehrheitsaktionär Erwin Stricker eine
Option auf ein Aktienpaket gegeben, bei dessen Verkauf ein Gesellschafterzuschuss für das Unternehmen vereinbart wurde.
Daraus sind im März 2020 TEUR 591 eigenkapitalstärkend ins Unternehmen geflossen. Zusätzlich wurden im März 2020
Wandelschuldverschreibungen im Ausmaß von TEUR 650 in Aktien gewandelt und haben damit das Eigenkapital in dieser Höhe
gesteigert.
Aufgrund der Verzögerung der gesellschaftsrechtlichen Vorgänge konnte die Erhöhung des Eigenkapitals erst im Jahr 2020
erfolgen. Der Vorstand geht davon aus, dass am heutigen Tag ein entsprechend positives buchmäßiges Eigenkapital vorliegt, das
über der im URG festgelegt Mindestschwelle von 8% liegt.

https://www.wienerborse.at/news/adhoc-news/?c297-page=2&c297%5Bfile%5D=nL2ZGA_TomAJ8TQA_5FQww&fileId=160357
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