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Betreff des ThemasFMA-Strafe: Mangelnde Telefonaufzeichnung
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222353, FMA-Strafe: Mangelnde Telefonaufzeichnung
Eingetragen von Warren Buffett, 24.11.20 16:21
Oberbank bekam 64.000 Euro FMA-Strafe: Mangelnde Telefonaufzeichnung
Straferkenntnis der Finanzaufsicht rechtskräftig

Wegen unvollständiger Aufzeichnungen von Telefongesprächen hat die Oberbank von der Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Geldstrafe in Höhe von 64.000 Euro ausgefasst - die Strafe ist rechtskräftig. Laut "Börsianer" hat die FMA beim Linzer Geldinstitut vereinzelt Lücken in den Telefon-Aufzeichnungen gefunden. Die Aufsichtsbehörde selbst hat die Geldstrafe gegen die Oberbank vor einer Woche auf ihrer Homepage kundgetan.
Das Straferkenntnis gegen die Oberbank AG erfolgte laut FMA "wegen eines Verstoßes gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch eine Verletzung von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit Aufzeichnungspflichten". Durch die Kapitalmarktrichtlinie MiFID II sind Banken seit 2018 dazu verpflichtet, Telefonate vollständig aufzuzeichnen - laut Oberbank-Sprecherin Nora Berger lag das Problem beim digitalen Aufzeichnungsprogramm , so der "Börsianer" am Dienstag.
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