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ForennameÖsterreichische Aktien im In- und Ausland
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164855, S IMMO AG beschließt weiteren Aktienrückkauf
Eingetragen von Warren Buffett, 03.7.13 15:50
EANS-Adhoc: S IMMO AG beschließt weiteren Aktienrückkauf


AD-HOC-MITTEILUNG ÜBERMITTELT DURCH EURO ADHOC MIT DEM ZIEL EINER EUROPAWEITEN VERBREITUNG. FÜR DEN INHALT IST DER EMITTENT VERANTWORTLICH.
Strategische Unternehmensentscheidungen 03.07.2013

S IMMO AG beschließt weiteren Aktienrückkauf

Der Vorstand der S IMMO AG (Bloomberg: SPI:AV, Reuters: SIAG.VI; ISIN: AT0000652250) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der mit Beschluss der 23. ordentlichen Hauptversammlung vom 01.06.2012 erteilten Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien Gebrauch zu machen und im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms bis zu weitere 3 % des Grundkapitals, also max. 2.043.661 Stückaktien, zurückzukaufen.

Mit dem erwähnten Hauptversammlungsbeschluss wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG innerhalb eines Zeitraums von 30 Monaten ab dem Datum der Hauptversammlung bis zu 10 % des Grundkapitals der S IMMO AG zu erwerben. Die Veröffentlichung dieses Beschlusses erfolgte am 05.06.2012 gemäß § 82 Abs 8 und 9 BörseG auf der Website der S IMMO AG und im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 08.06.2012.

Die Gesellschaft beabsichtigt nun, Aktien bis zu weiteren 3 % des Grundkapitals, also max. 2.043.661 Stückaktien, zurückzukaufen. Der Rückkauf erfolgt zu jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck. Das Rückkaufprogramm beginnt nach Maßgabe der Marktbedingungen am 09.07.2013 und endet spätestens am 18.12.2013.

Der Rückkauf bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) der S IMMO AG (ISIN: AT0000652250) und darf sowohl über die Wiener Börse als auch außerbörslich erfolgen, wobei dabei auch das quotenmäßige Veräußerungsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Dabei darf der Gegenwert je Stückaktie jeweils einen Betrag von EUR 1,00 nicht unterschreiten, und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert je Stückaktie darf nicht mehr als 15 % über dem durchschnittlichen Börsenkurs der dem jeweiligen Rückkauf vorausgehenden drei Börsentage an der Wiener Börse liegen.

Diese Veröffentlichung dient zugleich als Veröffentlichung gemäß §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II 2002/112 - VeröffentlichungsV). Die Veröffentlichung von etwaigen Änderungen des Rückkaufprogramms gemäß § 6 VeröffentlichungsV sowie der im Rahmen des Rückkaufprogramms durchgeführten Transaktionen gemäß § 7 VeröffentlichungsV erfolgen auf der Website der S IMMO AG unterwww.simmoag.at/investor-relations/aktienrueckkauf.

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von S IMMO Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft, Angebote zum Rückkauf von S IMMO Aktien anzunehmen.
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