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214902, Strabag nimmt Tätigkeit auf Baustellen in Österreich sukzessive wieder auf
Eingetragen von Warren Buffett, 27.3.20 10:16
EANS-News: Strabag nimmt Tätigkeit auf Baustellen in Österreich sukzessive wieder auf
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Sozialpartnereinigung ermöglicht Unterschreiten des Mindestabstands bei entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen
Prüfung der Voraussetzungen für jede einzelne der über 1.000 Baustellen
Strategische Unternehmensentscheidungen

Wien - Rund zehn Tage, nachdem STRABAG die vorübergehende Einstellung der Baustellen in Österreich bekannt gegeben hat, nimmt der größte österreichische Baukonzern die Baustellentätigkeit sukzessive wieder auf. Möglich wird dies dank einer gestern, Donnerstag, erzielten Sozialpartnereinigung über baubezogene COVID-19-Schutzmaßnahmen.

"In den kommenden Tagen werden wir für jede einzelne Baustelle unserer über tausend österreichischen Baustellen prüfen, ob und wie die Gesundheitsvorkehrungen eingehalten werden können", sagt Thomas Birtel, Vorstandsvorsitzender der STRABAG SE. STRABAG geht davon aus, dass die Einrichtung der hygienischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen innerhalb der kommenden Wochen bei der überwiegenden Anzahl der Baustellen möglich sein wird.

Dennoch wird mit der jeweiligen Auftraggeberseite individuell vereinbart, für welche Baustellen die Wiederaufnahme angesichts der durch die Grenzschließungen gestörten Lieferkette überhaupt sinnvoll ist. Bei jenen Mitarbeitenden, die noch nicht wieder oder derzeit nur in einem eingeschränkten Ausmaß eingesetzt werden können, kommt Kurzarbeit zum Tragen.

Am 18.3.2020 hatte STRABAG bekannt gegeben, den geregelten Baubetrieb in Österreich einzustellen. Eine Evaluierung der Baustellen hatte u. a. ergeben, dass bei einer Vielzahl an Baustellen der gesetzlich geforderte 1-Meter-Abstand zwischen Mitarbeitenden im praktischen Baubetrieb nicht durchgängig gewährleistet werden kann.

Gemäß der Sozialpartnervereinbarung kann der Mindestabstand bei notwendigen Arbeiten auf der Baustelle nun unterschritten werden, sofern Mund und Nase aller beteiligten Personen geschützt sind und Angehörige von Risikogruppen nicht für solche Arbeiten eingesetzt werden. Zu den weiteren Vereinbarungen gehören arbeitshygienische Maßnahmen wie regelmäßige Desinfektion der Einrichtungen auf der Baustelle und organisatorische Maßnahmen wie eine zeitliche Staffelung der Arbeiten.

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