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ForennameÖsterreichische Aktien im In- und Ausland
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171832, Porr überträgt 12.419 Aktien an Wilmsfonds
Eingetragen von Warren Buffett, 17.12.13 20:13
In den Veröffentlichungen vom 19.11.2013 und 05.12.2013 haben wir über die Übertragung von Aktien und Kapitalanteilscheinen der PORR AG an den Wilmsfonds der Angestellten des Konzernbetriebsrats der Porr Bau GmbH („Wilmsfonds“) berichtet. Die dort erwähnte Liegenschaft wurde nunmehr zu einem Nettoverkaufspreis veräußert der über dem ursprünglich gutachterlich festgestellten Verkehrswert liegt. Die Unterstützungskasse von Porr-Betrieben Gesellschaft m.b.H. („Unterstützungskasse“) wird daher weitere 12.419 Stückaktien der PORR AG an den Wilmsfonds übertragen, um diese Differenz auszugleichen.

Die Übertragung der Aktien der PORR AG von der Unterstützungskasse von Porr-Betrieben Gesellschaft m.b.H. an den Wilmsfonds der Angestellten des Zentralbetriebsrates der Porr Bau GmbH stellt technisch eine Veräußerung von Aktien dar, weshalb der Vorstand der PORR AG hierüber einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Wie im Bericht vom 19.11.2013 erläutert, ist der Vorstand unter anderem ermächtigt, ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, eigene Aktien für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit (Ausschluss des Bezugsrechts), zu veräußern.

Der Vorstand der PORR AG hat daher am heutigen Tag beschlossen, von der Ermächtigung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 11.07.2013 Gebrauch zu machen und ein Volumen von weiteren 12.419 Stück Aktien, dies entspricht ca. 0,1 % des Grundkapitals, auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts zu veräußern. Im Hinblick auf den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre hat der Vorstand bereits am 19.11.2013 den Bericht gemäß §§ 171 Abs 1 iVm 153 Abs 4 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.porr-group.com unter Rubrik „Investor Relations“ veröffentlicht, auf welchen hiermit verwiesen wird. Sämtliche Aktien der Gesellschaft sind zum amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassen, die Veräußerung hat keine Auswirkungen auf die Börsezulassung. Der Aufsichtsrat der PORR AG hat bereits mit Beschluss vom 05.12.2013 der vom Vorstand vorgeschlagenen Veräußerung von bis zu weiteren 22.717 eigenen Aktien seine Zustimmung erteilt.

Der Beschluss des Vorstands wird hiermit gemäß § 82 Abs 8 Börsegesetz iVm § 4 Abs 2 und 3 Veröffentlichungsverordnung 2002 bekannt gemacht.
Weites werden mit der vorliegenden Veröffentlichung gemäß § 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002 die Eckpunkte der Veräußerung weiterer eigener Aktien der PORR AG (Veräußerungsprogramm) bekannt gemacht.

Angaben zum Wiederveräußerungsprogramm gemäß § 5 Abs 2 der Veröffentlichungsverordnung 2002:

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung war der 11.07.2013.

2. Die Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 82 Abs 8 und 9 Börsegesetz (BörseG) erfolgte am 11.07.2013.

3. Beginn und voraussichtliche Dauer der Übertragung: die Übertragung erfolgt voraussichtlich am oder um den 20.12.2013.

4. Aktiengattung, auf die sich die Veräußerung bezieht: auf Inhaber lautende Stückaktien der PORR AG (ISIN AT0000609607).

5. Beabsichtigt ist, ein Volumen von 12.419 Stück Aktien - dies entspricht ca. 0,1 % des derzeitigen Grundkapitals - auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechtes zu veräußern. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 23.805.000,00. Es ist zerlegt in 11.902.500 Stück Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 2,00 je Aktie.

6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie: keiner. Die Aktien werden an den Wilmsfonds der Angestellten des Konzernbetriebsrats der Porr Bau GmbH übertragen, mit der Verpflichtung, dass dieser künftig jene Verpflichtungen übernimmt, die zuvor die Unterstützungskasse von Porr-Betrieben Gesellschaft m.b.H. hatte, nämlich freiwillige Unterstützungen an tätige oder ehemalige Mitarbeiter im Sinne des Angestelltengesetzes der PORR AG oder ihres österreichischen Konzernteils, insbesondere in Fällen von Bedürftigkeit, zu gewähren.

7. Art und Zweck der Veräußerung eigener Aktien: außerbörsliche Übertragung an den Wilmsfonds der Angestellten des Konzernbetriebsrats der Porr Bau GmbH, mit der Verpflichtung, dass dieser künftig jene Verpflichtungen übernimmt, die zuvor die Unterstützungskasse von Porr-Betrieben Gesellschaft m.b.H. hatte, nämlich freiwillige Unterstützungen an tätige oder ehemalige Mitarbeiter im Sinne des Angestelltengesetzes der PORR AG oder ihres österreichischen Konzernteils, insbesondere in Fällen von Bedürftigkeit, zu gewähren.

8. Allfällige Auswirkung der Übertragung auf die Börsezulassung der Aktien: keine.

9. Die Gesellschaft unterhält aktuell kein Aktienoptionsprogramm.
Die in dieser Veröffentlichung angeführten Berichte und Veröffentlichungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.porr-group.com unter der Rubrik "Investor Relations" abrufbar.

Änderungen der bereits veröffentlichten Angaben über die im Rahmen der Veräußerung durchgeführten Transaktionen erfolgen ausschließlich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.porr-group.com unter Rubrik „Investor Relations“.

Der Vorstand
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