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Betreff des ThemasRE: Hintergrund der Beschattungsaktion
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118722, RE: Hintergrund der Beschattungsaktion
Eingetragen von Warren Buffett, 14.2.11 23:41
Atrium bestreitet, „Unterweltmethoden“ angewendet zu haben. Die Immobiliengesellschaft habe einen Privatdetektiv angeheuert. Dieser sollte nur feststellen, wo Julius Meinl V. seinen Wohnsitz habe. „Wir haben Julius Meinl V. mehrmals aufgefordert, uns darüber Auskunft zu nehmen“, sagte Atrium-Sprecherin Saskia Wallner (Ketchum Publico) zur „Presse“.


„Keine bedrohliche Situation“
Weil die Antwort ausgeblieben sei, habe Atrium einen Detektiv engagiert. „Das ist ein legitimer Schritt. Es ist nie zu einer bedrohlichen Situation gekommen“, versichert Wallner.

Auf den ersten Blick mag der Streit um den Lebensmittelpunkt von Julius Meinl V. grotesk erscheinen. Tatsächlich geht es hier um viel Geld. Atrium hat vergangenen Sommer beim „High Court of Justice“ in London eine 2,1-Milliarden-Euro-Klage eingebracht. Julius Meinl V. und einer Reihe anderer Personen wird vorgeworfen, Atrium-MEL systematisch geschädigt zu haben. Laut Atrium wurde London als Gerichtsort gewählt, weil Julius MeinlV. britischer Staatsbürger sei und seinen Wohnsitz in London habe.

Hinsichtlich der Kosten ist es ein großer Unterschied, ob die Justiz in Großbritannien oder in Österreich eingeschaltet wird. Hierzulande machen die Gerichtskosten 1,25 Prozent des Streitwerts aus – im konkreten Fall etwas mehr als 26 Mio. Euro. In Großbritannien wird dagegen eine relativ niedrige Pauschalsumme (einige tausend Pfund) verrechnet.

Nach Einsatz des Detektivs hat sich für Atrium die Ansicht verhärtet, dass sich Julius Meinl V. viel in London aufhalte und daher das dortige Gericht zuständig sei. Genau das wird von der Meinl Bank bestritten: „Julius Meinl V. hat zwar einen Wohnsitz in London, doch sein Lebensmittelpunkt befindet sich in Österreich. Er zahlt auch in Österreich Steuern“, betont Banksprecher Thomas Huemer. Er geht davon aus, dass frühestens im Sommer 2011 in erster Instanz über den Gerichtsstandort entschieden wird. Wann es um den Inhalt der Klage gehen wird, ist dagegen völlig offen.

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