zum Originalbeitrag

Wenn Du am Ex-Tag die Aktie verkaufst, bist Du aufgrund der T+2 Lieferung der Aktie am Nachweisstichtag noch immer aus buchhalterisch-rechtlicher Sicht Aktionär. Wirtschaftlich bist Du es am Stichtag nicht mehr, aber das zählt hier nicht.
Die Stelle, die die Dividenden auszahlt, muss ja exakt wissen, an wen ausgezahlt werden soll - genau dafür gibt es den Nachweisstichtag.

Ausarbitrieren ist meiner Ansicht nach nicht möglich.

  

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Thema #6156

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