Hallo Forum!

Ich würde mir gerne amerikanische Real Estate Investment Trusts (REITs) in mein Depot legen.

Gibt es hier Profis und Anleger, die solche Werte ebenso halten oder wissen, wie es dazu mit der Besteuerung für Österreich aussieht?

Nach Recherchen im Internet habe ich derzeit den Verdacht, dass ein US REIT in Sachen Steuer als Investmentfonds betrachtet wird, und nicht wie eine Aktie.

Dies wäre gleich doppelt ungünstig, da es sich in meinem Fall dann um Nicht-Meldefonds mit einer pauschalen Ermittlung von ausschüttungsgleichen Erträgen handeln würde.

Was ich auch noch gelesen habe, das sind Schauergeschichten von einer Dividenden- bzw. Ausschüttungs-Besteuerung im Ausmaß von ca. 40 %, da offenbar nicht die reduzierte 15%-ige US-Quellensteuer zur Anwendung kommt, sondern an der Quelle ein höherer Steuersatz abgezogen wird ...


Konkret geht es mir in meinem Fall um die folgende Werte, mit denen ich liebäugle:
Realty Income Corporation (O)
Omega Healthcare Investors (OHI)

Für einen besseren Überblick hier Links zu den Papieren, am Beispiel der Hello Bank:
O: https://kurse.hellobank.at/k/aktien/aktiendetail.aspx?id=tts-826708
OHI: https://kurse.hellobank.at/k/aktien/aktiendetail.aspx?id=tts-820899


Hat hier jemand Erfahrung damit, ob diese US REITs steuerliche Besonderheiten bei der Besteuerung in Österreich mit sich bringen?

Ich wäre sehr dankbar für Hinweise und Anregungen. Denn grundsätzlich bevorzuge ich ja mich im Vorhinein zu informieren, als am Ende im Nachhinein vor einer bösen Überraschung im Depot zu stehen

Vielen Dank im Voraus!

  

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Antworten zu diesem Thema
Steuer US REITs in Österreich?, ben127(0), 10.8.19 12:35
Subject Auszeichnungen Author Message Date ID
RE: Steuer US REITs in Österreich?
20.11.17 11:20
1
RE: Steuer US REITs in Österreich?interessant
20.11.17 21:34
2
      RE: Steuer US REITs in Österreich?
16.1.18 10:31
3
      RE: Steuer US REITs in Österreich?interessantinteressant
16.1.18 15:20
4
      RE: Steuer US REITs in Österreich?
16.1.18 16:44
5
RE: Steuer US REITs in Österreich?interessant
30.7.19 18:19
6
RE: Steuer US REITs in Österreich?interessantinteressant
10.8.19 12:35
7

>Was ich auch noch gelesen habe, das sind Schauergeschichten von einer
>Dividenden- bzw. Ausschüttungs-Besteuerung im Ausmaß von ca. 40 %, da
>offenbar nicht die reduzierte 15%-ige US-Quellensteuer zur Anwendung
>kommt, sondern an der Quelle ein höherer Steuersatz abgezogen wird ...


Das ist ungefähr richtig. Es sind 30%, wobei der Broker für das Inkasso der Steuer eventuell noch Gebühren in Rechnung stellt. IG verrechnet zum Beispiel 50$ für den Aufwand.

Um das zu vermeiden, muß man das Formular W-8BEN ausfüllen und seinem Broker schicken. Dann sollte der Steuersatz niedriger sein und im Idealfall auch die Bearbeitungsgebühr wegfallen.

Vgl. https://www.irs.gov/pub/irs-pdf/iw8ben.pdf

Die restlichen Fragen kann ich leider nicht beantworten.

  

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Danke Hagen für deine Antwort.

Dass die hohe Steuer auf Dividenden auf einem fehlenden W8-BEN fußt, das beruhigt mich jetzt.

Ich könnte jetzt sagen, es war weise Voraussicht, dass ich das Formular ausgefüllt und eingereicht habe. Tatsächlich waren es meine Broker. Bei allen meinen Depots haben sich die Broker gleich bei der Eröffnung aufgedrängt und mir ein W8-BEN Formular zur "verpflichtenden" Ausfüllung untergejubelt

Auch die Hintergründe sind mir zu dem Thema bekannt, da ich fast ausschließlich US-Werte halte.

Falls es jemanden hilft:
Bei US-Dividenden wird standardmäßig 30 % US-Quellensteuer einbehalten. In Österreich sind hingegen 27,5 % KESt auf Dividenden an die heimische Finanz zu entrichten.

Und wie das so ist: Ausländische Quellensteuer wird der österreichischen KESt grundsätzlich gegengerechnet, allerdings nur bis zum Maximalausmaß von 15 % der Dividende.

Heißt: 27,5 % sind zu bezahlen.
15 %Punkte sind bereits durch die ausländische Quellensteuer abgegolten
12,5 %Punkte sind noch in Österreich fällig, wodurch die zu entrichteten 27,5 % erreicht wären.

Ungut nur, wenn einem 30 % Quellensteuer einbehalten werden, denn alles was über 15 % hinaus geht, wird der heimischen KESt nicht angerechnet und man zahlt im Endeffekt zu viel (kann es bei der ausländischen Finanz aber zurück fordern: aufwändig, evtl. teuer, kann Jahre in Anspruch nehmen)

Durch ein W8-BEN Formular reduziert sich die US-Quellensteuer für einen auf 15 %. Sie kann dadurch zur Gänze der KESt angerechnet werden, wodurch man unterm Strich insgesamt nur 27,5 % Steuer bezahlt.


Wie gesagt bin ich erleichtert, dass die Dividenden zu US-REITs nach dem Beitrag oben offenbar ganz normal versteuert werden (27,5 % KESt, wobei 15 % US-QSt einbehalten und angerechnet werden). Allenfalls höhere Besteuerung kann sich durch ein Fehlen von W8-BEN ergeben.


Der Rest würde mich noch brennend interessieren: Zählen US-REITs aus steuerlicher Sicht als Aktie oder Investmentfonds?

Ich halte einen meiner genannten Werte bereits in einem Depot, im Ausland. Da ich für die Berechnung meiner zu zahlenden KESt und deren Zahlung an das Finanzamt selbst verantwortlich bin, würde die Wertung als Fonds die Angelegenheit ungleich schwieriger machen.

Im Falle der Wertung als Fonds würden grob gesagt jährlich 10 % des Buchwerts zum meiner Position als ausschüttungsgleicher Gewinn pauschaliert zu ermitteln sein. Darauf wäre in Folge 27,5 % KESt zu bezahlen.


Vermutlich vermeiden könnte man die pauschalierte Gewinnermittlung bei solchen Nicht-Meldefonds durch einen Verkauf aller Anteile vor Jahresschluss und neuerlichem Kauf zum Jahresbeginn (nicht über den Jahreswechsel hinweg halten).

Lieber wäre mir allerdings, ich würde vorher schon wissen, wie meine Position steuerlich zu behandeln ist.

  

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Hallo!
Hast du schon Näheres rausgefunden? Ich habe Realty Income auch seit November im Depot und leider erst jetzt zufällig entdeckt, dass die möglicherweise nicht als Aktie, sondern als Fonds besteuert wird...

Also ich würde für meine Steuererklärung jetzt auch 10% des Kurses vom 31.12. nehmen und mit 27,5% KESt aufnehmen. Gleichzeitig würde ich jedoch meinen Einstandskurs um diese 10% des Kurses erhöhen. Das wird dann entsprechend beim Verkauf wieder gewinnminimierend berücksichtigt.

So weit, so gut. Wenn man das ein paar Jahre lang macht, dann steigt der Kaufkurs in astronomische Höhen...

LG

  

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Hallo!

Kurz:
Ja, ein US REIT dürfte aus steuerlicher Sicht in Österreich als Fonds zu behandeln sein.
Ja, der Steuersatz dürfte auch bei 27,5% liegen und nicht - wie bei Immobilien-Fonds auch speziell vorgesehen - zum persönlichen Steuersatz in der Regelbesteuerung.


Langfassung:
Ich hatte im Laufe von 2017 OHI im Depot (ebenso US REIT) und bin mit der Recherche und Gesprächen mit Leuten aus dem Steuerberater-Umkreis immer mehr zu den Punkten oben gekommen (Fonds + evtl. sogar zum persönlichen Steuersatz zu versteuern anstelle von Wertpapier-KESt).

Auf meinen OHI-Anteil im letzten Jahr hatte ich eine Call-Position geschrieben. Diese lief ins Geld, es kam für mich zu einer Lieferverpflichtung. Da sich damals die Komplexität der ganzen Sache abzeichnete, habe ich nichts unternommen, OHI wurde ausgebucht und hatte sie zum Jahresende nicht mehr im Depot.

Glück gehabt Ein Verkauf vor dem Jahreswechsel erspart die fondsmäßige Ermittlung der ausschüttungsgleichen Gewinne.

Vielleicht ist das ja ein guter Tipp um die Steuer einfach zu halten:
Ausländische Fonds vor dem Jahreswechsel verkaufen und zu Beginn des neuen Jahres wieder ins Depot legen. Gewinn und Verlust würden dann wie bei Aktien berechnet werden (Differenz Einstand und Verkauf).


Was mir mehr Sorgen bereitet, das ist die Regelung, dass für Immobilienfonds nicht die KESt von 27,5% zur Anwendung kommt, sondern der persönliche Steuersatz.

Quellen:

§ 27a Abs 2 EStG 1988
http://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004570&Fa ssungVom=9000-01-01&Artikel=&Paragraf=27a&Anlage=&Uebergangsrecht=

ESTR 2000, Rz 6225a
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=b6ff48a4-d655-4978-891c-a7a 2417fdce3

Darin heißt es, dass die Erträge nur dann mit der KESt zu versteuern sind, wenn so ein Immobilienfonds einem öffentlichen Publikum zur Anlage angeboten wird. Andernfalls ist zum persönlichen Tarifsteuersatz zu versteuern.

Ich nehme ja an, dass man bei einem US REIT wie OHI schon von einem öffentlichen Angebot ausgehen kann (über diverse Börsen in den USA und der EU handelbar, die Gesellschaft hat eine öffentlich zugängliche Webseite mit eigenem "Investor relations" Bereich, worin diverse Informationen für potentielle auch private Investoren bereitgestellt werden)

Weiß hier jemand Näheres dazu?

  

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Im Rahmen des „Express Antwort Service“ (EAS) teilt das österreichische Finanzministerium laufend seine Rechtsansichten zu Fragen des internationalen Steuerrechts mit.

Zur Gewinnausschüttung gibt es eine EAS-Auskunft des BMF vom 19.12.1994, H 3348/1/1-IV/4/94

Gewinnausschüttungen von US-REITs
EAS 549; USA Vereinigte Staaten von Amerika; AE Außensteuerrecht Einkommensteuer


Sind in Österreich ansässige Investoren an einer US-Aktiengesellschaft beteiligt, die sich mit der Errichtung und dem Betrieb von Einkaufszentren befasst und die als (im wesentlichen steuerfreier) "Real Estate Investmenttrust" (REIT) konstituiert ist, so richtet sich die steuerliche Behandlung der von dieser Gesellschaft ausgeschütteten Dividende nach österreichischem Recht. Danach ist jede Form einer Gewinnausschüttung, auch wenn sie nicht aus dem laufenden Gewinn, sondern zB aus Rücklagen finanziert wird, Teil des steuerpflichtigen Einkommens des Aktionärs. Allfälligen Sonderbestimmungen des amerikanischen Rechtes, wonach für substanzwirksame Gewinnausschüttungen keine Steuerpflicht eintritt, können im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung keine Wirkung entfalten.

19. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

  

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Hallo,

spät aber doch. Vorab der Disclaimer: Ich bin KEIN Steuerberater oder -experte. Ich halte jedoch einen US-REIT im Depot und habe recht viel zu dem Thema recherchiert. Meiner Meinung nach ist der Gesetzestext, der die Besteuerung von REITs behandelt hier zu finden:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40173477/NOR40173477.pdf

Ich gehe bei meinem REIT so vor:

1) Ausschüttungen: hier wende ich die 27,5% KESt an; die Quellensteuer von 15% rechne ich bei meiner Steuererklärung an, da es ein DBA gibt. Mein Broker zieht mir nur 15% Quellensteuer ab, daher sind die 30% für mich kein Thema.

2) Die ausschüttungsgleichen Erträge sind da etwas trickier... Das Gesetzt sagt, dass entweder 90% der Wertsteigerung des REITs vom 1.1. bis 31.12. eines Jahres mit der KESt zu versteuern sind, oder aber 10% des Rücknahmewertes als Berechnungsgrundlage für die KESt zu verwenden sind. Was immer die HÖHERE Steuer ergibt, wird dann verwendet. Den Anschaffungspreis passe ich danach in meinen Büchern entsprechend an (so wie es auch im Text steht).

Das ganze ist mal wieder - typisch Österrecih - alles andere als anlegerfreundlich. Man muss jedes Jahr die Steuer für den REIT aufbringen, obwohl man ihn ja nicht verkauft. (Ähnlich ist es ja mittlerweile auch bei ETFs.) Das nervt schon sehr. In der Ansparphase für ein passives Einkommen mag das ja noch gehen, aber wenn man dann mal von den Erträgen leben möchte, ist das nicht mehr praktikabel.
Außerdem erhöht sich der Anschaffungspreis von Jahr zu Jahr beträchtlich.
Ich habe für mich entschieden das so zu lösen, dass ich jetzt mal einige Jahre lang den Anschaffungspreis steigen lasse. Wenn er mir zu hoch wird, das heißt für mich, dass ich mit dem REIT dann einen theoretischen(!!) Verlust mache, dann verkaufe ich am letzten Handelstag des Jahres und rechne den Verlust mir anderen Erträgen aus meinen Aktieninvestments gegen. Damit hole ich mir dann de facto einen Teil der Steuer zurück. Am ersten Handelstag im neuen Jahr, kaufe ich dann wieder. Das mag ein paar Euro Gewinn oder Verlust bringen, wird aber sicher durch die zurückgeholte Steuer kompensiert. Und das Spiel kann von neuem beginnen.

LG

  

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Hallo!

Erstmal ein großes Danke für deinen ausführlichen Beitrag und Erfahrungsbericht. Es ist schön zu wissen, dass es Gleichgesinnte gibt bei Geldanlagethemen wie dem diesen, die ebenso nach sinnvollen Lösungen suchen.

Meine US-REITs habe ich im Endeffekt genau so besteuert wie du:

1. Ausschüttungsgleicher Gewinn
Zum Jahresende 10% des Buchwerts oder Differenz Jahresanfangskurs/Jahresendkurs (das größere von den beiden) als ausschüttungsgleicher Gewinn angenommen. Dieser wird mit 27,5% versteuert. Gleichzeitig erhöht sich der buchhalterische Einstandswert um diesen so errichten und fiktiven Gewinn.

2. Ausschüttungen bzw. Dividenden
Diese sind Fonds-Ausschüttungen und werden mit 27,5% versteuert.

Im aktuellen Wartungserlass zu den Einkommensteuerrichtlinien 2000 wird die Lage auch noch näher ausgeführt. REITs sowie ähnliche Konstrukt (zB amerikanische Business Development Companies - BDCs) gelten als "Alternative Investmentfonds".

Dabei gilt die folgende Besonderheit:
Machen die Ausschüttungen einen hohen Teil der persönlichen Einkünfte aus, so sind diese nicht mehr mit 27,5% zu versteuern, sondern zum persönlichen Tarif lt. Progressionsstufe. Bei privaten Kleinanlegern wo sehr wahrscheinlich andere Einkommen als die von REITs und BDCs bestehen, sollte das in vielen Fällen wohl keine Rolle spielen.


Danke auch für den Tipp mit dem kurzzeitigen Glattstellen solcher Positionen um "theoretische" Verluste zu realisieren. Auch das handhabe ich so, um mir so die Steuer von Dividenden zu ersparen. Dazu noch ein kleiner Hinweis: Das funktioniert nur für jenen Teil der Dividenden, auf die noch KESt zu zahlen ist (das sind 45,45% dieser). Die bereits bezahlte Quellensteuer bleibt fix (54,54% der Dividenden sind bereits durch die QSt voll versteuert), diese kann durch die Realisation steuerlicher Verluste nicht mehr zurückgeholt werden.

LG

  

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Thema #9475

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