Wie der Name schon sagt, hat Hybridkapital Eigenschaften sowohl von Eigen- als auch von Fremdkapital.

Für den Aktionär ist es eindeutig Fremdkapital, weil es irgendwann zurückgezahlt werden muß. Für den vorrangigen Gläubiger mit kürzerer Laufzeit ist es dagegen Eigenkapital, weil es im Konkursfall unter den vorrangigen Gläubigern aufgeteilt würde.

In der Berechnung des KBV hat das Hybridkapital nichts verloren.

  

Beitrag dem Admin melden | Urheberrechtsverletzung melden
Thema #72856

Erstes Thema | Letztes Thema

0
Powered by DCForum+ Version 1.27
Copyright 1997-2003 DCScripts.com
0.15