2016 wurde der neue Record Date eingeführt - diese Regelung soll EU weit ident
sein?
Heißt Tag der Hauptversammlung: 2.1.2016 Ex-Tag: 13.01.2016 Record Date
14.01.2016 Payment Date: 15.01.2016
Alle die am Record Date die Aktien verbucht haben
erhalten eine Dividendenausschüttung.
Laut VWGH Urteil wäre es eigentlich der 2.1.2016 der
eine Erstattung beantragen kann.
Somit kann es sein, dass der Ausländer 10.000 Stück am
2.1.2016 hat und am Record Date 14.01.2016 > 0 Stück.
Jetzt bekommt er keine Dividende,
aber darf sich die KESt für 10.000 Stück holen. Ein anderer bekommt aber die Dividende tatsächlich
bezahlt mit Belge und darf aber die KESt nicht zurück holen oder aufgrund vom Gesetzt gibt es keine
Erstattung.
Genauso könnte es sein, dass er für 500.000 Stück eine Dividende bekommt statt
für 10.000, aber sich die KESt nur für 10.000 Stück erstatten lassen darf.
Ist die Frage wie
der Ansässigkeitsstaat dies dann sieht.