>>Eine gewisse Logik kann man dem Vorgehen aber nicht >>absprechen. Die Gewinne sollen
ausgeschüttet werden, aber die >>Verluste vom Staat getragen werden? > >Dem
würde ich entgegen, daß die Probleme 2020 die Aktionäre >bei der Dividende nächstes Jahr
mittragen werden.
Jede Firma jongliert im Rahmen der legalen Möglichkeiten vor der Steuer in
der Weise, dass es Gewinn- oder Verlustübertragungen zwischen den Jahren auf die steuerschonendste Weise
gibt. Aber es gibt keinen Gewinnanspruch pro Jahr per se. Wenn jemand aufgrund von - auch nicht selbst
verschuldeter - höherer Gewalt erhöhten Finanzbedarf hat, muss es zumutbar sein, das Zurückgreifen auf
Vorräte der vergangenen Jahre zu fordern, wenn es denn welche gibt, bevor man öffentliche Unterstützung
einfordert. Wem willst du lieber helfen, jemandem mit Sparbuch oder jemandem ohne? Es stellt noch
keine Enteignung dar, wenn man in Krisenzeiten selbst leistbare Überlebensmaßnahmen einbringen muss.