Änderungen betreffend das laufende Aktienrückkaufprogramm der EVN
AG
Der Vorstand der EVN AG hat am 30. September 2014, auf Grundlage des
Ermächtigungsbeschlusses der 85. ordentlichen Hauptversammlung der EVN AG
vom 16. Jänner 2014 beschlossen, im Rahmen des seit 22.1.2014 laufenden
Aktienrückkaufprogramms weitere bis zu 1.000.000 Stück eigene Aktien der
Gesellschaft - dies entspricht bis zu 0,556 % des derzeitigen Grundkapitals
der EVN AG - zu erwerben. Gleichzeitig hat der Vorstand der EVN AG
beschlossen, das bestehende Aktienrückkaufprogramm bis voraussichtlich zum
30. Juni 2015 zu verlängern.
Seit Beginn des Aktienrückkaufprogramms am 22. Jänner 2014 wurden bis
einschließlich 30. September 2014 117.500 Stück eigene Aktien rückgekauft.
Der Rückkauf erfolgt mit dem Hauptzweck der Verbesserung von Angebot und
Nachfrage für die Aktie der EVN AG an der Wiener Börse, da diese nach
Einschätzung der Gesellschaft unterbewertet ist, wobei jedoch der Handel
mit eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist.
Angaben zum Rückkaufprogramm gemäß § 5 Abs. 2 iVm § 6 der
Veröffentlichungsverordnung 2002:
Geltende Bedingungen seit 22. Jänner 2014
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65
Abs 1 Z 4 und 8 AktG war der 16. Jänner 2014.
2. Tag der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses über die
Ermächtigung zum Aktienrückkauf gem. § 82 Abs. 8 BörseG war der
16. Jänner 2014.
3. Beginn des Aktienrückkaufprogramms 22. Jänner 2014, voraussichtliche
Dauer bis zum 30. September 2014.
4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf nennwertlose auf Inhaber lautende
Stammaktien der EVN AG.
5. Beabsichtigt ist, ein Volumen von bis zu 1.000.000 Stück Aktien - dies
entspricht bis zu 0,556 % des derzeitigen Grundkapitals - rückzukaufen.
6. Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung darf der Rückkauf nur zu
einem zu leistenden Gegenwert von maximal 20 % unter und maximal 10 %
über dem Börseschlusskurs an der Wiener Börse des dem Rückkauf
vorhergehenden Börsetages erfolgen.
7. Der Rückkauf der eigenen Aktien wird über die Wiener Börse erfolgen.
Der Hauptzweck des Aktienrückkaufprogramms ist die Verbesserung von
Angebot und Nachfrage für die EVN AG Aktie an der Wiener Börse, da
diese nach Einschätzung der Gesellschaft unterbewertet ist, wobei
jedoch ein Handel mit eigenen Aktien zu Erwerbszwecken ausgeschlossen
ist.
8. Das Rückkaufprogramm hat keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der
Aktien des Emittenten.
9. Die EVN AG hat derzeit kein Aktienoptionsprogramm.
Geltende Bedingungen seit 30. September 2014
Zu 3.: Fortsetzung des Aktienrückkaufprogramms per 06. Oktober 2014,
voraussichtliche Dauer bis zum 30. Juni 2015.
Zu 5.: Das beabsichtige Volumen des Rückerwerbs beträgt bis zu 1.000.000
Stück Aktien - dies entspricht bis zu 0,556 % des derzeitigen
Grundkapitals.
Die EVN AG wird die Veröffentlichungspflichten gem. §§ 6 und 7
Veröffentlichungsverordnung 2002 durch die Veröffentlichung von Angaben
über die Internetseite
www.investor.evn.at erfüllen.