EANS-Adhoc: FACC AG / Mitteilung gemaess Art. 9 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr.
2273/2003 vom 22. Dezember 2003 zur Durchfuehrung der Richtlinie 2003/6/EG des
Europaeischen Parlaments betreffend Vornahme von Stabilisierungsmassnahmen im
Zusammenhang mit Aktien der FACC AG (ISIN AT00000FACC2)
Ried, am 28. Juli 2014 - Im Zusammenhang mit dem Boersengang und der Zulassung
von Aktien der FACC AG zum Amtlichen Handel an der Wiener Boerse, teilt die FACC
AG hiermit mit, dass die Greenshoe Option vom Stabilisierungsmanager nicht
ausgeuebt wurde und somit die Aktienanzahl des Abgebenden Aktionaers 55,5%
betraegt.
Gemaess Art. 9 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 teilt die FACC AG
hiermit mit, dass J.P. Morgan Securities plc als Stabilisierungsmanager waehrend
des Stabilisierungszeitraums folgende Kursstabilisierungsmassnahmen
durchfuehrte:
Beginn der Stabilisierungsmassnahmen: 25. Juni 2014
Stabilisierungsmassnahmen:
Datum Tiefstpreis in EUR Hoechstpreis in EUR
25. Juni 2014 9,450 9,500
26. Juni 2014 9,42 9,500
27. Juni 2014 9,321 9,500
30. Juni 2014 9,452 9,500
01. Juli 2014 9,451 9,500
02. Juli 2014 9,453 9,500
03. Juli 2014 9,400 9,500
04. Juli 2014 9,450 9,500
07. Juli 2014 9,478 9,500
08. Juli 2014 9,394 9,500
09. Juli 2014 9,330 9,450
10. Juli 2014 9,205 9,490
11. Juli 2014 9,241 9,500
14. Juli 2014 9,320 9,480
15. Juli 2014 9,360 9,469
16. Juli 2014 9,396 9,499
17. Juli 2014 9,344 9,450
18. Juli 2014 9,300 9,449
21. Juli 2014 9,234 9,300
22. Juli 2014 9,005 9,150
23. Juli 2014 8,564 9,125
24. Juli 2014 8,463 8,845
Letzte Stabilisierungsmassnahme: 24. Juli 2014
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oder Japan veroeffentlicht, verbreitet oder in diese Laender uebermittelt
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verfuegen und sich als professionelle Anleger (investment professionals) im
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ueber
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Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005) in der jeweils geltenden
Fassung ("die Verordnung") qualifizieren; oder (b) um vermoegende
Gesellschaften,
nicht eingetragene Vereine oder sonstige Personen handelt, auf die Artikel 49(2)
(a) bis (d) der Verordnung Anwendung findet; oder (c) um sonstige Personen
handelt, denen diese Unterlagen fuer die Zwecke von Abschnitt 21 FSMA
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rechtmaessig zur Verfuegung gestellt werden duerfen (alle diese Personen werden
gemeinsam als die "Massgeblichen Personen" bezeichnet). Personen im Vereinigten
Koenigreich, bei denen es sich nicht um Massgebliche Personen handelt, sollten
weder auf Grundlage dieser Unterlagen taetig werden noch sich darauf stuetzen.
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Wertpapiere beziehen, stehen nur Massgeblichen Personen zur Verfuegung bzw.
werden
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Dokumenten in Bezug genommenen Anteilen ausschliesslich auf Grundlage der
Informationen treffen, die in dem Prospekt enthalten sind, der im Zusammenhang
mit dem Angebot dieser Anteile veroeffentlicht wird. Der Prospekt wird auf der
Webseite der FACC (
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Manche der Angaben in dieser Pressemitteilung koennen Prognosen oder sonstige
zukunftsgerichtete Aussagen zu zukuenftigen Ereignissen oder zur zukuenftigen
Finanzlage der Gesellschaft enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen lassen sich
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Ausdruecke erkennen. Wir moechten Sie darauf hinweisen, dass es sich bei diesen
Aussagen lediglich um Vorhersagen handelt und dass sich die tatsaechlichen
Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich davon unterscheiden koennen. Wir
beabsichtigen nicht, diese Aussagen zu aktualisieren, um Ereignissen oder
Umstaenden, die nach dem Datum dieses Prospekts eintreten, oder dem Eintritt
unvorhergesehener Ereignisse Rechnung zu tragen. Zahlreiche Faktoren, unter
anderem die allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen, unser Wettbewerbsumfeld,
die unserer Branche eigenen Risiken sowie viele sonstige Risiken insbesondere im
Zusammenhang mit der Gesellschaft und ihrem Geschaeftsbetrieb, koennen dazu
fuehren, dass sich die tatsaechlichen Ergebnisse wesentlich von den in unseren
Prognosen oder zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen unterscheiden.
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Ende der Mitteilung euro adhoc
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