|
38.1 -0.9%
|
Hoch:
Tief:
|
38.5 +0.1%
37.9 -1.5%
|
|
|
|
|
Strabag
|
Datum/Zeit: 16.04.2014 11:25 Quelle: Strabag - Presseaussendung |
STRABAG unterstützt Gewerkschaftsforderung nach Bestbieterprinzip
Billigst bietende Unternehmen sollen künftig nicht mehr
automatisch den Zuschlag bei öffentlichen Vergaben erhalten -
Bestbieterprinzip langfristig günstiger als Billigstbieterprinzip.
Das österreichische Bauunternehmen STRABAG unterstützt die
Forderung von Gewerkschaft und Wirtschaftskammer nach der Abkehr vom
Billigstbieterprinzip. Die Sozialpartnerinitiative "Faire Vergaben
sichern Arbeitsplätze" setzt sich für das Bestbieterprinzip ein,
wonach bei öffentlichen Vergaben nicht automatisch das Unternehmen
mit dem billigsten Angebot den Zuschlag erhält. Stattdessen sollen
auch soziale, umweltbezogene und nachhaltige Kriterien zum Tragen
kommen.
"Das Bestbieterprinzip kommt der Bevölkerung und Volkswirtschaft
in Gesamtbetrachtung schließlich günstiger als die Auswahl des nur
auf den ersten Blick billigen Angebotes: Zum einen sichert es lokale
Arbeitsplätze. Zum anderen müssen auch die Kosten eines Bauwerkes
nach der Bauphase betrachtet werden - die besten Angebote beziehen
diese in die Kalkulation mit ein, sodass die Kosten des Bauwerkes
über seinen gesamten Lebenszyklus minimiert werden", erläutert
STRABAG AG Vorstandsmitglied Manfred Weiss.
Die neue EU-Richtlinie, welche von den EU-Mitgliedstaaten in den
nächsten zwei Jahren umgesetzt werden muss, ermöglicht den
Beteiligten, zukünftig noch stärker die Vergabe nach
Bestbieter-Definitionen durchzuführen. Die öffentliche
Auftraggeberschaft hat allerdings bereits jetzt die Möglichkeit, bei
der Auftragsvergabe neben dem Preis auch Qualitäts- und
Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen.
Einzelne diesbezügliche Anläufe gibt es in Österreich bereits: So
präsentierte Kärntens Finanzreferentin Gabriele Schaunig vor kurzem
eine neue Richtlinie für die Vergabe von Bauaufträgen durch die
Landesimmobiliengesellschaft, in der das Bestbieterprinzip zum Tragen
kommt. Diese soll künftig für alle Bauaufträge des Landes Anwendung
finden.
|