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Datum/Zeit: 19.05.2017 14:50
Quelle: APA

Prozess um Investmentbanker - Rechtsanwälte "in einer Art Blutrausch"


Angeklagter nannte überraschend neue Dokumente, die er aber leider nicht habe - US-Zeugen sollen befragt werden - Fortsetzung am 14. Juli



Im Betrugsverfahren gegen den Investmentbanker Michael B. hat der Angeklagte heute im Wiener Straflandesgericht wenig zur Erhellung beigetragen. "Sie sind sehr vorsichtig bei ihren Antworten, das fällt mit schon auf", so die vorsitzende Richterin des Schöffensenats, Caroline Csarmann. Gegen Ende des heutigen Verhandlungstages wurde es dann aber doch noch emotional.

B. war einmal mehr bemüht, den angeblichen Schaden von 420 Mio. Euro als falsche Einschätzung eines Gutachters dar zu stellen. Er sei von mehreren Stellen unter Druck gesetzt worden, Rechtsanwälte hätten das große Geschäft gewittert, betonte er in seiner Vernehmung. "Es war eine Art Blutrausch", beschrieb er am Freitag seine Erfahrungen mit US-Anwälten.

Michael B. wird vorgeworfen, dass er in den USA das große Rad mit Internetaktien drehen wollte, und als er merkte, dass dies in schweren Verlusten endet, falsche Angaben gegenüber den Investoren gemacht zu haben. Deswegen stand er in den USA vor dem Kadi, entzog sich aber einem Haftantritt durch Flucht. 2007 wurde dann in Österreich verhaftet. B. bestreitet die Vorwürfe.

B. betonte heute mehrmals, dass es in seinem Fall zahlreiche Unstimmigkeiten gegeben habe, das haber er selbst recherchiert. So habe die Masseverwalterin 30 Mio. Dollar "für sich selbst verbraten". Nach Aufzählung einiger weiterer Beispiele meinte Richterin Csarmann: "Interessant, was man da alles im Internet recherchieren kann."

Dass B. von einem Zeugen belastet wurde, der sich in den Vernehmungen als väterlichen Freund von B. bezeichnet hatte, erklärte der Investmentbanker so: "Mit einem väterlichen Freund ist es wie mit einer Ehe, man lebt sich auseinander."

Gegen Ende des heutigen Prozesstages gingen in dem sehr schleppenden Verfahren die Emotionen doch noch hoch. B. behauptete, dass es entlastende Unterlagen gebe, die allerdings bei seinem damaligen Rechtsanwalt lägen, mit dem er keinen Geschäftskontakt mehr habe. Richterin und Staatsanwaltschaft wollten daraufhin wissen, warum er bisher diese Unterlagen nie erwähnt hat. Für die Verteidigung war diese Frage unzulässig, vielmehr stelle sich die Frage, warum die Staatsanwaltschaft in den zehn Jahren seit der Festnahme in Österreich nicht alle Akten angefordert habe.

Zeuge wurde heute keiner befragt, allerdings sollen bei der Prozessfortsetzung Zeugen aus den USA via Videokonferenz geladen werden. Der Prozess wird am 14. Juli im Wiener Straflandesgericht fortgesetzt. Unter anderem soll ein Zeuge, wohnhaft in Neuseeland, gehört werden. Schon zuvor hatte dazu die Richterin gemeint: "Dass wir noch weiter als nach den USA/Bermuda kommen, wer hätte das gedacht."

(Schluss) stf/rf


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