Holocaust-Klage gegen Erste Group in Ungarn von US-Gericht abgewiesen
Nach mehr als vier Jahren heuer im Jänner - Berufungsgericht
gab Berufung der Kläger nicht statt und bestätigte
Bundesgerichtsentscheid von Chicago
Ein US-Berufungsgericht hat im
Jänner 2015 eine Klage jüdischer Holocaust-Opfer gegen die
börsennotierte österreichische Erste Group im Instanzenzug
abgewiesen. Die Kläger sahen die österreichische Großbank in ihrem
Ungarn-Netz als Rechtsnachfolgerin ungarischer Banken, die in der
Nazizeit verwahrtes ungarisches Vermögen nicht herausgaben. Die
Erste hatte eine Rechtsnachfolge immer bestritten.
Bis zum jetzigen Bundesgerichtsurteil im Berufungsverfahren hat
es vier Jahre gedauert. Der Streitwert lag in Milliardenhöhe. Den
Ausgang des Verfahrens hat die Erste Group in ihrem seit Ende
letzter Woche vorliegenden Jahresbericht 2014 im Abschnitt offene
Rechtsfälle erläutert.
2010 hatten Anwälte für eine Gruppe jüdischer Holocaust-Opfer
bzw. deren Nachkommen Ansprüche gegen ungarische Banken geltend
gemacht, auch die Erste Group wurde als Beklagte geführt. Die
Sammelklage wurde beim Bundesgericht in Chicago eingebracht.
In der Klage wurde der Vorwurf erhoben, dass mehrere ungarische
Banken zu Unrecht von der Inbesitznahme von jüdischem Vermögen
profitiert hätten. Den Wert dieses Vermögens haben die Kläger mit 2
Mrd. Dollar (Wert 1944) beziffert. Was die Erste Group betrifft, so
wurde ihr nicht vorgeworfen, an einer widerrechtlichen Aneignung
jüdischen Vermögens beteiligt gewesen zu sein. Sie war in dem
Verfahren aber trotzdem Beklagte, weil die Kläger nach
Erste-Darstellung behauptet hätten, sie wäre Rechtsnachfolgerin
mehrerer in dieser Zeit in "Großungarn" tätiger Banken. Das hat die
Erste von Anfang an in Abrede gestellt, ebenso wie andere Punkte in
der sie betreffenden Klage.
Im Jänner 2014 entschied das Bundesgericht in Chicago zugunsten
der Erste Group. Das Verfahren wurde damals beendet. Dagegen
beriefen die Kläger. Im Jänner 2015 hat der United States Court of
Appeals for the Seventh Circuit der Berufung nicht statt geben und
die Entscheidung des Bundesgerichts in Chicago bestätigt.
(Schluss) rf/phs
ISIN AT0000652011
WEB http://www.erstegroup.com