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Erste Group Bank
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Datum/Zeit: 19.02.2014 09:02 Quelle: keine |
VKI und Erste Bank finden Vergleichsanbot für Schadensfälle aus geschlossenen Immobilien und Schiff-Fonds
Erste Bank bietet betroffenen Kunden bis zu 30 Prozent Ersatz ihrer Schäden an
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) - im
Auftrag des Konsumentenschutzministeriums (BMASK) - und die Erste
Bank haben nach raschen und konstruktiven Verhandlungen für rund 60
KundInnen der Erste Bank ein Angebot eines teilweisen Ersatzes von
Schäden aus der Vermittlung von Beteiligungsverträgen an Schiffs- und
Immobilienfonds durch die Erste Bank erarbeitet. Die Erste Bank
bietet Ihren KundInnen bis zu 30 Prozent der durch diese Investments
erlittenen Schäden an.
Der VKI begrüßt diese Angebote und empfiehlt diese
Vergleichsangebote anzunehmen.
Der VKI hat im Herbst 2013 - im Auftrag des BMASK - Beschwerden
von BankkundInnen gesammelt, die sich durch die Vermittlung ihrer
Bank durch den Erwerb von Beteiligungen an geschlossenen Schiffs-
oder Immobilienfonds geschädigt sehen. Dabei waren auch rund 60
Beschwerden über die Erste Bank dabei.
Die Erste Bank hat rasch ein Gesprächsangebot des VKI, vertreten
durch den Wiener Rechtsanwalt Dr. Schumacher, angenommen und nach
zügigen und konstruktiven Verhandlungen konnte am 14.2.2104 folgende
Lösung paktiert werden:
Jenen KundInnen, die sich durch die Vermittlung einer Reihe von in
die Schieflage gekommenen Schiffs- oder Immobilienfonds geschädigt
sehen, bietet die Erste Bank an, 30 Prozent bzw. bei hohen oder
häufigen Beteiligungen 25 Prozent der jeweils erlittenen Schäden zu
bezahlen. Dieses Angebot gilt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Die entsprechenden Angebote der Erste Bank werden in den nächsten
Wochen den betroffenen KundInnen über den VKI bzw. Rechtsanwalt Dr.
Schumacher zugehen.
Der VKI rät den betroffenen KundInnen, dieses Angebot eines
außergerichtlichen Ausgleiches anzunehmen.
"Wir freuen uns, dass hier eine rasche und kulante Lösung erreicht
werden konnte, denn wer rasch hilft, hilft doppelt", sagt Dr. Peter
Kolba, Leiter des Bereiches Recht des VKI.
"Wichtig sind uns langfristige gute Beziehungen zu unseren
KundInnen", erklärt Peter Bosek, Privat- und Firmenkundenvorstand der
Erste Bank "Wir wollen daher unseren KundInnen, die über unsere
Vermittlung solche Fonds erworben haben, nicht mit dem Schaden
alleine im Regen stehen lassen."
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