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Datum/Zeit: 16.01.2013 11:23
Quelle: Österreich - Presseaussendung

Collatio übt Kritik an der Aufarbeitung des Salzburger Finanzskandals

Serie von Interessenskonflikten


Wien (OTS) - Scharfe Kritik an der Art und Weise, wie der Finanzskandal des Landes Salzburg aufgearbeitet wird, übt der Geschäftsführer der Collatio-Finanzberatung, Rainer Stich. Er sieht hier eine Serie von Interessenskonflikten.

Bereits die Bestellung eines ehemaligen Mitarbeiters der Deutschen Bank für die Finanzabteilung im Land Salzburg sei problematisch gewesen. Mit Willi Hemetsberger ausgerechnet einen ehemaligen Vorstandsdirektor einer der betroffenen Banken mit der Aufarbeitung der Spekulationsgeschäfte zu beauftragen, sei vollkommen unverständlich, betonte Stich. Dieser falsche Weg werde durch die in Rede stehende Bestellung des Linzer Universitätsprofessors Meinhard Lukas nochmals getoppt.

Der laut Medienberichten von Landeshauptfrau Gabi Burgstaller ins Auge gefasste Jurist hat - wie er selbst zugibt - enge Verbindungen zur Raiffeisen Landesbank Oberösterreich, dem Mehrheitseigentümer von einer der in der gegenständlichen Causa am meisten betroffenen Banken, der Hypo Salzburg. Einen offensichtlicheren Interessenskonflikt könne es kaum geben.

Zudem äußert Stich Zweifel an der Sinnhaftigkeit einen Rechtswissenschaftler mit der Aufarbeitung eines so komplexen Finanzfalles zu beauftragen. So sei eine der Lehren aus dem Salzburger Desaster gewesen, man dürfe die Leitung der Finanzabteilung nicht länger Juristen übertragen, sondern sollte stattdessen Finanzexperten engagieren. Lukas habe bisher vor allem Profil als rechtlicher Gutachter für den Eurofighter Dealerworben. Die Vorgehensweise bei seinem bisher einzigen Fall im Finanzbereich, in der Stadt Linz, sei alles andere als glücklich. Ein Gerichtsverfahren anzustrengen, um anschließend Vergleichsgespräche mit der Bank zu führen, koste der Stadt erhebliche Finanzmittel, die beim umgekehrten Weg nicht angefallen wären. Darüberhinaus habe Lukas bei der Auseinandersetzung mit der BAWAG bisher auf das gewichtigste juristische Argument für die Stadt Linz, nämlich die Berechnung des Bankenverdienstes als Anspruchsgrundlage, aus unerfindlichen Gründen verzichtet.

Bei zahlreichen Fällen, die Collatio bei Auseinandersetzungen von Gemeinden mit Banken in solchen Fällen betreut hat, habe ausschließlich die Berechnung des Verdienstes der Banken den Weg zu einer außergerichtlichen Einigung geebnet.

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