>Wenn also Haftungen da sind, die nicht erfüllt werden können >weil die Kapazitäten offenbar
kriminell überschätzt wurden, >dann muss man die Forderungen eben berichtigen bis zu dem >Ausmaß der Tragfähigkeit, idealerweise sogar deren >Rechtmäßigkeit komplett bestreiten,
eben wegen des >Zustandekommens.
Es ist halt schwierig, ein einstimmig vom Landtag
beschlossenes Gesetz, das der Verfassung nicht widerspricht, rückwirkend für ungültig zu erklären. Die Zahlungsunwilligkeit Kärntens ist ja verständlich, aber mittels Bundesgesetz die
Zahlungsunwilligkeit für rechtmäßig zu erklären und die Gläubiger durch die Finger schauen zu lassen, ist
eine Vorgangsweise, die mich persönlich - als nicht Betroffenen - empört. Hier wurde aus meiner Sicht
versucht, die Doppelrolle des Staates als Gesetzgeber und Schuldner zu mißbrauchen um sich unrechtmäßige
Vorteile zu ergaunern. Ganz zurecht wurde diese Vorgangsweise von den Ratingagenturen als
Alarmsignal gewertet und von den Gläubigern bei diversen Gerichten bekämpft.